Vermögensaufbau 07.10.2026 9 Min. Lesezeit

Kinderdepot in Österreich: Wie Sie für Ihr Kind anlegen

Geld für Ihr Kind anlegen: Welche Kinderdepot-Lösungen es in Österreich gibt, wem die Wertpapiere gehören und was bei Kosten, Steuern und Übergabe wichtig ist.

Wenn Kinder erwachsen werden, stehen oft größere Ausgaben an, etwa für ein Studium, eine Ausbildung oder die erste eigene Wohnung. Viele Eltern möchten dafür schon früh Geld zurücklegen und ihrem Kind später den Start erleichtern. Dafür gibt es das Kinderdepot.

Welche Kinderdepot-Lösungen es in Österreich gibt und wie Sie eine passende auswählen, erfahren Sie hier. Die Anbieterbeispiele zeigen, wie Eltern und Großeltern regelmäßig für ein Kind anlegen können.

Ein Kinderdepot eröffnen: Welche Möglichkeiten gibt es in Österreich?

Ein Depot ist der Ort, an dem Ihre Wertpapiere verwahrt werden. Bei einem echten Kinderdepot ist das Kind der Inhaber. Die Eltern übernehmen während seiner Minderjährigkeit die Verwaltung. Dafür gelten in Österreich besondere gesetzliche Regeln.

Sie können aber auch ein Depot auf Ihren eigenen Namen eröffnen und darin eigene Ersparnisse für Ihr Kind anlegen. Die Wertpapiere bleiben dann zunächst Ihr Eigentum. Wenn Sie sie später dem Kind schenken möchten, vereinbaren Sie die Übergabe und veranlassen die Übertragung.

Depot des Kindes oder eigenes Depot für das Kind?
Ihre Entscheidung Depot im Namen des Kindes Eigenes Depot mit späterer Schenkung
Wem gehören die Wertpapiere? Dem Kind Ihnen bis zur Schenkung
Wer entscheidet über die Anlage? Die gesetzlichen Vertreter nach den Regeln für Kindesvermögen Sie als Eigentümer Ihrer Ersparnisse
Was passiert mit 18? Das Kind entscheidet selbst über sein Depot Das Depot bleibt Ihres. Die Übergabe erfolgt gesondert.
Wie werden Aktien und Fonds ausgewählt? Unter Beachtung der gesetzlichen Anlagevorgaben und erforderlichen Genehmigungen Nach Ihrer eigenen Anlageentscheidung und dem Angebot des Anbieters

Wenn Sie Ihre eigenen Ersparnisse anlegen und über den Zeitpunkt der Übergabe entscheiden möchten, bietet sich ein separates Depot auf Ihren Namen an. Soll das Kind dagegen sofort Eigentümer werden, klären Sie mit der Bank, ob sie ein Depot für Minderjährige führt und welche Anlagen darin möglich sind.

Was gilt, wenn das Geld bereits dem Kind gehört?

Bei geschenktem oder geerbtem Geld ist die Eigentumsfrage schon entschieden. Hat die Großmutter ihrem Enkel beispielsweise 2.000 Euro geschenkt, verwalten die Eltern dieses Geld für das Kind. Sie dürfen es nicht einfach als ihre eigenen Ersparnisse behandeln und frei in ihrem Depot investieren.

Nach § 164 ABGB zur Vermögensverwaltung (externer Link) müssen Eltern das Vermögen des Kindes sorgfältig verwalten, erhalten und nach Möglichkeit vermehren. Für die Geldanlage gelten gesetzliche Vorgaben, die häufig unter dem Begriff „mündelsicher“ zusammengefasst werden. Gemeint sind Anlageformen, die für den besonderen Schutz dieses Vermögens vorgesehen sind.

Der Kauf gewöhnlicher Aktien mit Kindesvermögen erfordert eine Genehmigung des Pflegschaftsgerichts. Bei gemeinsamer Obsorge ist für genehmigungspflichtige Vermögensgeschäfte auch die Zustimmung des anderen obsorgeberechtigten Elternteils erforderlich. Die Grundlage dafür ist § 167 ABGB zur gesetzlichen Vertretung des Kindes (externer Link).

Für Fonds und ETFs muss die konkrete Anlage geprüft werden. Ein weltweit gestreuter Aktien-ETF kann das Risiko einzelner Unternehmen verringern, fällt aber nicht allein deshalb automatisch unter die gesetzlich vorgesehenen mündelsicheren Anlageformen. Andere Anlagen sind unter den Voraussetzungen des § 220 ABGB (externer Link) möglich. Ob eine bestimmte Anlage genehmigt wird, hängt vom Einzelfall ab.

Geht es um Geld, das Ihrem Kind schon gehört, beginnen Sie deshalb bei der Bank mit einer konkreten Frage: „Welche Wertpapiere können wir für unser minderjähriges Kind erwerben, und welche Genehmigung brauchen wir dafür?“ So lässt sich vor dem Kauf klären, ob Ihr Vorhaben umsetzbar ist.

Welche Angebote können Eltern nutzen?

Bei der Suche nach einem Kinderdepot lohnt sich ein genauer Blick auf die Produktbeschreibung. Manche Banken bieten ausdrücklich ein Depot an, mit dem Erwachsene für ein Kind sparen. Das unterscheidet sich von einem Depot, dessen minderjähriger Inhaber das Kind selbst ist. Die folgenden Anbieterangaben wurden am 5. Oktober 2026 geprüft.

easybank: ein eigenes Depot für das Kind benennen

Die easybank beschreibt eine Lösung, bei der Sie das Depot im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eröffnen. In der App oder im Onlinebanking können Sie es mit dem Namen Ihres Kindes bezeichnen und darüber einen Sparplan führen. Die Bezeichnung dient der Zuordnung innerhalb Ihrer eigenen Geldanlage.

Sie bleiben Eigentümer der Wertpapiere. Durch den Namen des Kindes entsteht kein Rechtsanspruch. Ab der Volljährigkeit kann das Kind ein eigenes Depot eröffnen und die Wertpapiere als Schenkung übernehmen. Den Ablauf erläutert die easybank in ihren Informationen zum Kinderdepot (externer Link).

Erste Bank: Generationendepot mit einer begünstigten Person

Beim Generationendepot der Erste Bank ist eine volljährige Person Depotinhaber. Sie legt für eine begünstigte Person an, etwa ein Kind oder Enkelkind. Nach der Produktbeschreibung kann diese Person zu einem festgelegten Zeitpunkt über die Wertpapiere verfügen, frühestens ab dem 18. Geburtstag.

Das Angebot lässt sich mit einem Wertpapier-Sparplan verbinden. Welche Rechte die begünstigte Person erhält und wie die spätere Übergabe geregelt ist, sollten Sie sich anhand des Vertrags erklären lassen. Die Produktseite zum Generationendepot (externer Link) beschreibt das Modell und den Weg zur Eröffnung.

Trade Republic: Kinderdepot derzeit nicht für Eltern mit Wohnsitz in Österreich

Wer nach Kinderdepots sucht, findet auch Angebote aus Deutschland. Trade Republic nennt für die Eröffnung seines Kinderdepots einen Wohnsitz des Elternteils oder gesetzlichen Vormunds in Deutschland, Frankreich oder Spanien. Österreich ist in diesen Voraussetzungen nicht enthalten. Für Eltern mit Wohnsitz in Österreich steht dieses Angebot nach dem geprüften Stand daher nicht zur Verfügung. Maßgeblich sind die Eröffnungsvoraussetzungen von Trade Republic (externer Link).

Wenn Sie auf Ihren eigenen Namen sparen möchten, können Sie auch reguläre Depots anderer Banken und Broker vergleichen. Fragen Sie dabei, ob sich ein zusätzliches Depot für diesen Zweck eröffnen lässt. Für die österreichische Steuerabwicklung hilft unser Ratgeber zu steuereinfachen Brokern in Österreich.

Aktien, Fonds oder Sparguthaben: Was passt zum Sparziel?

Überlegen Sie zuerst, wann Ihr Kind das Geld voraussichtlich brauchen wird. Zwischen einem Depot für ein Neugeborenes und dem Geld für ein Studium, das in zwei Jahren beginnt, liegen sehr unterschiedliche Anlagezeiträume.

Aktien ermöglichen eine Beteiligung an Unternehmen. Entwickelt sich deren Geschäft gut, können Sie an steigenden Kursen und Gewinnausschüttungen teilhaben. Gerät ein Unternehmen in Schwierigkeiten, kann seine Aktie stark an Wert verlieren. Für den langfristigen Vermögensaufbau ist es deshalb sinnvoll, das angelegte Geld auf verschiedene Unternehmen, Branchen und Länder zu verteilen.

Ein breit gestreuter Aktienfonds übernimmt diese Verteilung. Ein ETF ist ein börsengehandelter Fonds, der häufig einen Aktienindex nachbildet. Mit einem weltweit anlegenden ETF können Sie sich auch mit kleinen Beträgen an vielen Unternehmen beteiligen. Die Kurse können trotzdem deutlich fallen. Wie ETFs funktionieren und welche Risiken bleiben, erklärt die Finanzmarktaufsicht in ihrer Einführung zu ETFs (externer Link).

Wenn Sie Ihre eigenen Ersparnisse für ein langfristiges Ziel anlegen, kann ein solcher Fonds eine einfache Grundlage bilden. Einzelaktien erfordern mehr Beschäftigung mit den jeweiligen Unternehmen. Sie können zum Beispiel später gemeinsam mit Ihrem Kind eine kleine Beteiligung an einem Unternehmen besprechen, dessen Produkte es kennt.

Geld, das zu einem festen Termin gebraucht wird, sollte nicht vollständig von Aktienkursen abhängen. Rücken Ausbildung oder Wohnung näher, können Sie den dafür vorgesehenen Betrag schrittweise aus der Aktienanlage nehmen und auf einem verzinsten Bankkonto bereithalten. Bei Vermögen, das bereits dem minderjährigen Kind gehört, gelten auch für die Wahl und den Wechsel der Anlage die zuvor erläuterten gesetzlichen Regeln.

Wie viel lässt sich regelmäßig für ein Kind anlegen?

Sie müssen nicht mit einer großen Summe anfangen. Wenn Sie jeden Monat einen festen Betrag zurücklegen, kommen über die Jahre erhebliche Einzahlungen zusammen. Die folgende Tabelle zeigt ausschließlich das eingezahlte Geld, ohne Kursgewinne, Verluste, Gebühren oder Steuern.

Monatlich sparen von der Geburt bis zum 18. Geburtstag
Monatlicher Betrag Einzahlungen in 18 Jahren
25 Euro 5.400 Euro
50 Euro 10.800 Euro
100 Euro 21.600 Euro

Bei einer Wertpapieranlage wird der spätere Depotwert zusätzlich von der Entwicklung der Anlagen beeinflusst. Er kann über oder unter den Einzahlungen liegen. Ein Sparplan kauft für Ihren festgelegten Betrag regelmäßig Aktien oder Fondsanteile. Wie Sie einen passenden Fonds und Anbieter auswählen, lesen Sie im Ratgeber zum ETF-Sparplan in Österreich.

Welche Kosten sollten Sie vergleichen?

Vergleichen Sie die Angebote anhand des Betrags, den Sie tatsächlich anlegen möchten. Eine feste Kaufgebühr belastet kleine Sparraten stärker als große. Bei beispielhaften 50 Euro im Monat und 1,50 Euro Gebühr je Ausführung kostet der Kauf 3 Prozent der Sparrate. Das sind frei gewählte Beträge, keine Konditionen eines bestimmten Anbieters.

Hinzu kommen je nach Angebot laufende Depotgebühren und bei Fonds Kosten für die Verwaltung. Bei einem Fonds-Sparplan sollten Sie auch auf einen möglichen Ausgabeaufschlag achten. Lassen Sie sich zeigen, wie viel von Ihrer Einzahlung nach den Kaufkosten tatsächlich angelegt wird. Die laufenden Fondskosten finden Sie im Basisinformationsblatt. Die FMA erklärt, wie sich Investmentfonds und ihre Kosten vergleichen lassen (externer Link).

Ein Angebot mit Beratung kann für Sie interessant sein, wenn Sie Unterstützung bei der Auswahl möchten. Entscheidend ist, dass Sie die vorgeschlagene Anlage verstehen und wissen, welche Kosten einmalig und welche jedes Jahr anfallen.

Welche Steuern fallen beim Kinderdepot in Österreich an?

Auch bei einem österreichisch steuerpflichtigen Kind unterliegen Dividenden und realisierte Gewinne aus Aktienverkäufen grundsätzlich dem Steuersatz von 27,5 Prozent. Bei einem Depot auf Ihren Namen werden die Erträge Ihnen zugerechnet. Die bloße Absicht, das Geld später dem Kind zu geben, ändert daran nichts.

Bei geringem Einkommen kann die sogenannte Regelbesteuerungsoption eine niedrigere Besteuerung ermöglichen. Dafür werden sämtliche Kapitaleinkünfte in die Besteuerung nach dem allgemeinen Einkommensteuertarif einbezogen. Für Kinder, für die ein Kinderabsetzbetrag bezogen wird, gelten jedoch besondere Regeln für die Erstattung: Bei ganzjährigem Familienbeihilfenbezug wird nur die KESt erstattet, die den Kinderabsetzbetrag übersteigt. Ein Kind ohne weiteres Einkommen bekommt deshalb nicht automatisch die gesamte Steuer zurück.

Diese Regeln erläutert das Finanzministerium zur Besteuerung von Kapitalerträgen (externer Link). Deutsche Steuerfreibeträge aus Kinderdepot-Vergleichen lassen sich nicht auf die österreichische Besteuerung übertragen.

Was passiert mit dem Depot, wenn Ihr Kind 18 wird?

Gehört das Depot dem Kind, entscheidet es mit der Volljährigkeit selbst über die Wertpapiere. Es kann sie behalten oder verkaufen. Die elterliche Obsorge endet mit 18. Das erläutert auch das Justizministerium zur Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen (externer Link).

Ein gewöhnliches Depot auf Ihren eigenen Namen bleibt dagegen auch nach dem 18. Geburtstag Ihres Kindes Ihr Eigentum. Die Übertragung erfolgt nicht automatisch. Sie können später Geld schenken oder Wertpapiere auf ein Depot des Kindes übertragen. Bei einem Generationendepot richten sich Zeitpunkt und Ablauf nach der vereinbarten Regelung.

Wenn Sie Wertpapiere verschenken, informieren Sie die Bank vorab über die Schenkung und die Übermittlung der steuerlichen Anschaffungsdaten. Prüfen Sie außerdem die Schenkungsmeldung. Zuwendungen zwischen demselben Elternteil und Kind sind bis zu insgesamt 50.000 Euro innerhalb eines Jahres von dieser Meldung befreit. Wird die Grenze überschritten, ist die Meldung innerhalb von drei Monaten ab der Zuwendung erforderlich, die die Grenze überschreitet. Einzelheiten stehen beim Finanzministerium zur Schenkungsmeldung (externer Link).

So finden Sie eine passende Lösung für Ihr Kind

Beginnen Sie mit der Eigentumsfrage. Möchten Sie eigene Ersparnisse aufbauen und später übergeben, können Sie ein separates Depot auf Ihren Namen dafür nutzen. Soll das Geld sofort dem Kind gehören oder wurde es ihm bereits geschenkt, klären Sie mit der Bank die Möglichkeiten für Minderjährige und die erforderlichen Genehmigungen.

Danach legen Sie den Anlagezeitraum und die monatliche Rate fest. Vergleichen Sie erst auf dieser Grundlage die Depot- und Kaufkosten sowie die angebotenen Wertpapiere. So können Sie ein Angebot danach beurteilen, ob es zu Ihrem Vorhaben passt, statt sich allein am Namen „Kinderdepot“ zu orientieren.

Dieser Beitrag erklärt Grundlagen und ist keine Anlageberatung. Kurse und Kennzahlen dienen der Veranschaulichung.

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